Dass Heilpraktikerleistungen nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, daran wird sich wohl in absehbarer Zeit nichts ändern.
Wer eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder eine Privatversicherung mit Heilpraktikerleistungen hat, der konnte bislang auf das Problem stoßen, dass Abrechnungen von HP(Psych), das sind Heilpraktiker mit der eingeschränkten Zulassung auf den Bereich der Psychotherapie, nicht anerkannt und zurückgewiesen wurden. Und zwar mit den unterschiedlichsten Begründungen, wie “Das sind keine richtigen Heilpraktiker” u.ä.
Hier gibt es jetzt eine aktuelle Rechtssprechung, die Besserung verspricht. Das Dortmunder Amtsgericht stellte in einem Urteil (21.6.2011) gegenüber der Signal-Iduna-Versicherung klar: HP(Psych) sind berechtigt abzurechnen da sie zur Berufsgruppe der Heilpraktiker gehören. D.h.
Wenn der Versicherungsvertrag die HP oder die HP(Psych) nicht ausdrücklich ausschließt, muss die Versicherung leisten.